Antwort der Verwaltung vom 26.08.2026
"Ihr Antrag bezieht sich auf Abläufe innerhalb der Verwaltung. Für die Organisation und Leitung der Gemeindeverwaltung ist nach § 44 Abs. 1 GemO der Bürgermeister zuständig. Aus diesem Grund fällt das Thema nicht in den Entscheidungsbereich des Gemeinderates und somit kann zu diesem Thema auch kein Antrag einer Fraktion gestellt werden
Unabhängig von der formalen Zuständigkeit steht für uns eine sach- und fachkundige Beantwortung Ihrer Fragen im Vordergrund. Um dies auch weiterhin effizient zu gewährleisten, bleibt der bisherige Kommunikationsweg wie gewohnt bestehen."
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Unser Antrag:
Seit Einführung der Geschäftsstelle für den Gemeinderat wird die Korrespondenz zentral über die Gemeinderatsgeschäftsstelle geführt und an alle Gemeinderatsmitglieder verteilt. Dadurch wurde erreicht, dass alle Ratsmitglieder über offene Fragen, Anträge und Anregungen aus den Fraktionen informiert sind. Das ist insgesamt positiv zu bewerten.
Allerdings
stellen wir gleichzeitig fest, dass auf eben jene Fragen, Anträge und
Anregungen der Gemeinderat eine Antwort bekommt, ohne, dass zu erkennen wäre, wer
diese Antwort verfasst hat und damit auch für die Antwort und deren Inhalt
verantwortlich ist.
Pro Hemsbach ist der Auffassung, dass dies so nicht bleiben kann und stellt am 19.08.2026 folgenden Antrag:
Aus der Antwort/Rückmeldung
seitens der Verwaltung muss zu erkennen sein, wer die Antwort verfasst hat und
wer die Verantwortung hierfür trägt.