Begründung:
Demokratie lebt von Offenheit und Verantwortlichkeit. Nur wenn die Bürger wissen, wie politische Entscheidungen getroffen werden, können sie sich sinnvoll an der Gestaltung der Gesellschaft beteiligen. Transparenz ist daher kein zweitrangiger Aspekt der Demokratie, sondern eine ihrer Grundlagen.
Wenn Informationen zugänglich gemacht werden, sind Bürger in der Lage, sich sachkundig zu beteiligen, Journalisten können kritisch recherchieren, Unternehmen können verlässliche Pläne erstellen und Oppositionsparteien sowie die Zivilgesellschaft sind in der Lage, staatliches Handeln zu hinterfragen. Wo Transparenz fehlt, entstehen Machtungleichgewichte, welche dann zu Politikverdrossenheit führt.
Wir müssen die Bürger mitnehmen. Wie sollen sie sonst im Ernstfall verstehen, warum unangenehme Entscheidungen getroffen werden müssen.
Der Haushalt einer Stadt spiegelt die Finanzkraft ihrer Bürger wider. Die Finanzen, mit welchen eine Kommune arbeitet, ist das erwirtschaftete Geld ihrer Bürger. Daher gibt es einige Gemeinden, die zusammen mit ihren Bürgern einen Bürgerhaushalt aufstellen. Hier haben die Bürger Mitsprache, wie und für was ihre Gelder eingesetzt werden sollen.
Die finanzielle Situation der Stadt und deren Auswirkungen
spüren alle Bürger in ihrem Alltag. Notwendige Einschnitte / Sparmaßnahmen
greifen direkt oder indirekt in das Lebensumfeld der Bürger ein. Der am 9. Juni
veröffentlichte Bericht der WN zum Haushalt Ein
„blauer Brief für die Stadt: Wie pleite ist Hemsbach? wird sicher bei der
Bevölkerung Fragen aufwerfen, was dies für jeden Einzelnen bedeutet. Deshalb
ist es wichtig, die Bürger im Prozess der Haushaltskonsolidierung von Anfang an
mitzunehmen.
Daher beantragen wir, dass alle Sitzungen zum Thema „Haushaltskonsolidierung“ öffentlich sind. Nur so hat der Bürger die Möglichkeit, sich über die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig zu informieren, und wird nicht vor vollendete Tatsachen gestellt.
Bis auf eine Wohnung wird das Gebäude saniert und umgebaut, um es der neuen schulische Nutzung anzupassen. Geplant ist, dass im EG auch zukünftig die Kernzeit untergebracht sein wird. Die Kinder werden auch zukünftig dort essen, so wird das Klassenzimmer im Hauptgebäude frei wird und zukünftig für den Unterricht genutzt werden kann. Langfristig ist im EG auch noch ein Werkraum geplant.
Ziel muss es sein: Dass das Lehrerwohnhaus zum Schuljahr 2027/2028 der Schule zur Verfügung steht.
Im 1. OG sollen Differenzierungsräume entstehen für die Sprachförderung, SprachFit, es soll einen Lesebereich geben (Lesepaten), einen Raum für Inklusion und für die Schulbegleitung, eine Recheninsel und eine Bibliothek
Im 2. OG sollen zukünftig die Büros für die Schulleitung, Sekretärin und die Arbeitsplatze für die Lehrkräfte untergebracht werden.
Dazu sind umfangreiche bauliche Veränderungen und Sanierungen notwendig. Wir haben diese erfasst , weil wir der Auffassung sind, hier greift die 3 von 7 Regel!
Hier können Sie diese Aufstellung einsehen.
Aktueller Stand vom 27. April 2026.
Den über fraktionellen Antrag haben wir am 24.4.26 zurückgezogen .
BM Kirchner hat im Anschluss der GR Sitzung vom 27.04.2026 zugesagt, den Punkt 4 des Antrags, - siehe Link zum Antrag - bei der Kommunalrechtaufsicht zu beantragen.
Wenn die Antwort vorliegt, sehen wir weiter!
Link zum Artikel dazu in den WN vom 29. April 2026
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Die Fraktionen Pro Hemsbach, CDU Hemsbach und FDP Hemsbach stellen folgenden überfraktionellen Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen fachlichen, bautechnischen und finanziellen Prüfung unverzüglich zu veranlassen, um die offenen Fragen zur Altlastensituation, zur Sanierungsfähigkeit des Bildungszentrums /BIZ) sowie zur Genehmigungsfähigkeit eines möglichen Neubauprojekts abschließend zu klären.
Ziel ist es, noch im Jahre 2026 eine belastbare, rechtssichere und verantwortbare Entscheidung über den zukünftigen Schulstandort treffen zu können. Die Prüfungen sind wirtschaftlich, zielgereichtet und ohne unnötige Verzögerungen durchzuführen.
Hier der Link zum kompletten Antrag:
Gemeinderatsitzung am 26.01.2026 - Abstimmungsergebnis zu unseren Haushaltsanträgen
Zum Haushalt 2026 stellt PH 5 Anträge:
Antrag 1: Goetheschule - Lehrerwohnhaus
Der Gemeinderat gab der Schulleitung und den Eltern folgendes
Versprechen,
>>>>dann erfolgten die Planung und die Sanierung des Lehrerwohnhauses.
Als Zeitfenster war für die Planung 2026 vorgesehen, Sanierung 2027, sodass zum Schuljahr 2027/2028 die Schule das Lehrerwohnhaus beziehen könnte. Der Haushalt 2026 sieht eine Verschiebung auf 2029 vor. Dies ist für die Lehrerschaft und ihre Schüler nicht vertretbar. Zuverlässigkeit und Vertrauen in Versprechungen sieht anders aus.
Hier können Sie den gesamten Antrag lesen
Antrag 2: Förderantrag stellen für Sanierung Lehrschwimmbecken im Freibad Wiesensee
Das Büro von MdL Tuncer teilt am 9.12.2025 mit: „Des
Weiteren findet die Förderung von Sanierungsmaßnahmen an Lehrschwimmbecken und
an für den schulischen Unterricht genutzten kommunalen Bädern erstmals Eingang
in die VwV SchulBau. Dafür stehen im Landeshaushalt jährlich bis zu 30 Mio.
Euro zur Verfügung.“
Siehe dazu VwV SchulBau – 13.11.2025
Hier können Sie den gesamten Antrag lesen
Antrag 3: Notwendige Sanierung des Sportcenters
Mit Sitzungsvorlage 2025 061 wurde am 30.06.2025 beschlossen,
dass die Nebenkostenabrechnung des gültigen Mietvertrags, rückwirkend ab
1.01.2023, ausgesetzt wird bis eine Sanierung der Heizungsanlage und
Warmwasseraufbereitung inkl. Ableseeinheiten an allen Heizkörpern erfolgt ist.
Für uns wäre es sinnhaft, den gesamten Sportkomplex HM-Halle und Sportcenter beim Bundesförderprogramm einzureichen. Da die Verwaltung hier einen anderen Weg vorgeschlagen hat, bleiben der Kommune nur die Zuweisung durch das Sondervermögen und der Ausgleichstock zur Sanierung des Sportcenters.
Hier können Sie den gesamten Antrag lesen
Antrag 4: Die aktuelle Haushaltslage erfordert Einnahmen zu generieren
Überall in Deutschland entstehen an den Autobahnen PV-Anlagen. Der Gemeinderat sollte darüber nachdenken, ob man aufgrund unserer finanziellen Situation nicht in gleicher Weise, wie es die Nachbargemeinde Laudenbach getan hat, in eine Vermarktung der städtischen Fläche westlich der A5 (10 ha) gehen sollte.
Wir beantragen entsprechende Angebote / Informationen für eine solche Vermarktung einzuholen und dem GR zur Entscheidung vorzulegen.
Antrag 5:
Zur Verbesserung der Haushaltslage und gleichzeitig zu einer Angleichung an andere Gemeinden beantragen wir die Einführung einer Infrastrukturabgabe. In vielen Orten müssen diese Personen sich in der Gemeinde mit einem Zweitwohnsitz anmelden und bezahlen eine Zweitwohnsitzsteuer für das Nutzen der stätischen Infrastruktur.
Für Camper, welche sich nur temporär auf dem Campingplatz befinden, oder Tagesgäste in Pensionen schlagen wir vor, dass auch hier eine Abgabe / taxe eingeführt wird. Pro Tag und pro Person.
Die Abgaben werden vom Vermieter abgerechnet und direkt an
die Stadt abgeführt.
Hier können Sie den gesamten Antrag lesen
Aktueller Stand Oktober 2025: Die Vorstellung der Machbarkeitsstudie sei zu früh, da derzeit dazu kein Bedarf besteht.
Am 26.02.2024 / Sitzungsdrucksache SD 2024014 hat der Schulverband einstimmig nachstehenden Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat bevollmächtigt den Bürgermeister in der Verbandsversammlung des Schulverbands Nördliche Badische Bergstraße nachfolgendem Beschluss zuzustimmen: Die Verwaltung wird beauftragt, die auf Grund der geänderten Rahmenbedingungen potentiellen Standorte für den Neubau des Bildungszentrums zu prüfen. Hierzu sollen die Schülerzahlenprognose aktualisiert und eine Machbarkeitsstudie auf Basis des Raumprogramms erstellt werden.“
Die Berechnung der Schülerprognose hat das Fachbüro
dem GR vorgestellt. Die Machbarkeitsstudie liegt dem GR in Printform vor.
Das von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung
GmbH erstellte Raumprogramm zum Neubau der Verbandsschulen Nördliche Badische
Bergstraße ist sehr komplex.
Wir bitten daher, die LBBW in eine
Gemeinderatssitzung einzuladen. Hier haben sie die Möglichkeit ihre
Machbarkeitsstudie und die dazugehörigen Berechnungen vorzustellen und zu
erläutern.
Aktueller Stand: Am 31.03.2025 hat der Gemeinderat diesem Antrag mehrheitlich zugestimmt. In der Zwischenzeit wurde der Wickeltisch schon ins Freibad geliefert zur Montag.
PH stellt den Antrag, im Freibad Wiesensee eine Wickelmöglichkeit zu schaffen, die sowohl von Mamas und Papas genutzt werden kann. Derzeit gibt es diese Möglichkeit nicht. Auch soll ein geruchsneutraler Windeleimer angeschafft werde, da Windeln nicht in die anderen Mülleimer gehören. Auf dieses Angebot soll die Verwaltung gezielt hinweisen.
Anfrage 1 – Thema: Neue Hebesätze
für die Grundsteuer
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30 September 2024 die neuen Hebesätze für die Grundsteuer A (Betrieb der Land- und Forstwirtschaft) sowie der Grundsteuer B (Grundstücke) festgelegt. Diese Neufestlegung folgte dem Grundsatz der Aufkommensneutralität. Da zum Zeitpunkt der Festlegung erst knapp 90 Prozent der Grundsteuermessbeträge vorlagen, konnte das Gesamtaufkommen für den fehlenden Teil nur rechnerisch ermittelt werden. Nachdem nunmehr alle Eigentümer ihre Grundsteuerbescheide erhalten haben, stellt sich für uns die Frage, wie sich das Gesamtaufkommen der Grundsteuer in 2025 im Vergleich zum Jahr 2024 darstellt.
Wir bitten deshalb um eine Vorlage mit entsprechender Gegenüberstellung.
Anfrage 2 – Thema:
Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED
Am 6.11.2023 / SD 2023113 hat die Stadtverwaltung eine Beschlussvorlage vorgelegt mit dem Ziel der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED. Laut Vorlage liegt der Energiebedarf der Straßenbeleuchtung bei ca. 446 000 kWh/Jahr. Der Großteil der bestehenden Beleuchtungsinfrastruktur (1500 Straßenlaternen) basiert auf veralteter Technologie, die ineffizient und kostenintensiv ist, steht in der Beschlussvorlage. Nur ca. 10 % des Bestandes sind LED-Lampen. Gemäß Beschluss wird die Umstellung ohne Contracting durchgeführt und die Verwaltung ermächtigt, den Förderantrag zu stellen. Die Verwaltung schlug vor, einen entsprechenden Zeitplan für die Umstellung festzulegen, der die schrittweise Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Hemsbach in den nächsten Jahren vorsieht. Noch im gleichen Jahr, also 2023, sollte von den regelmäßig im Ergebnishaushalt stehenden Verfügungsmitteln ein Straßenzug mit den künftig angedachten Leuchtentypen umgesetzt werden.
Frage: Wie viel Straßenleuchten wurden seit 2023 umgerüstet?
Im Jahr 2023 bzw. spätestens zu Beginn des Jahres 2024 sollte der Förderantrag gestellt werden. In der mittelfristigen Haushaltsplanung sind die Mittel für den Austausch der Straßenbeleuchtung für die Jahre 2025 und 2026 je 350 000 Euro vorgesehen, steht in der Beschlussvorlage.
Frage: Wurde der Förderantrag gestellt und wurde dieser genehmigt, mit welcher Förderhöhe? Unter welcher Haushaltsnummer stehen die Mittel für den geplanten Austausch 2025 und 2026 und wo stehen die Fördermittel?
Anfrage 3 – Thema:
Fördermittel aus dem Förderprogramm „Klimaangepasstes
Waldmanagement“
Im Jahre 2023 wurde der Beschluss gefasst, dass die Stadt Hemsbach dem Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ beitreten soll. Die Laufzeit des Programmes ist 10 Jahre. Die Zuwendung für das Jahr 2024 waren ca. 23 000 Euro.
Jede
Gemeinde, die am „Klimaangepassten Waldmanagement“ teilnimmt, wird jährlich von
der FNR angeschrieben, um eine jährliche Selbsterklärung einzureichen, dass die
Förderkriterien weiterhin eingehalten werden.
Frage: Wurde diese jährliche Selbsterklärung erstellt und
eingereicht? In der Haushaltsposition 5550 Forstwirtschaft, lfd. Nr. 2 unter
Zuweisungen und Zuwendungen steht für 2025 eine Null. Wo stehen diese
Fördermittel?
Antrag 1: Fördermittel zur Projektfinanzierung
PH beantragt, dass zukünftig bei jedem Projekt, geprüft wird, welche Fördermittel zur Projektfinanzierung beantragt werden können, und welche Kombination mehrerer Fördertöpfe eventuell möglich ist.
Antrag 2: Planstelle für das Förderungsmanagement
In vielen Fällen bleiben die Gelder in den Fördertöpfen liegen. Das Wissen über die Förderprogramme fehlt. Die Komplexität der Antragsprozesse kann zeitlich überfordern, weil es oftmals im Alltag der Verwaltung keine personelle Kapazität gibt, die Fördermittelakquise „nebenbei“ zu leisten. In Anbetracht der vielfältigen und speziellen Anforderungen „Förderungen“ zu generieren, beantragt PH die Schaffung einer 50% Stelle „Fördermanagement“, in der Stadtverwaltung.
GR-Sitzung am 20.01.2025: Der BM sagt zu den beiden Anträgen 1 und 2, es sei üblich, dass die Verwaltung immer alle möglichen Fördertöpfe prüft und wenn machbar, sie beantragt. Zudem habe die Verwaltung eine Person, die sich dieser Sache annimmt. Es wäre in ihrer Arbeitsplatzbeschreibung enthalten.
Der Antrag 3 - Umschichtung fand keine Unterstützung im Gemeinderat
Antrag 3: Umschichtung von
Finanzmittel des Haushaltsentwurfes 2025
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses
vom 25.11.2024 beantragen wir die Umschichtung der Finanzmittel (laufende
Nummer 22, von 3,2 Mio Euro und 640 000 Euro aus dem Ausgleichstock) wie folgt:
1. Geforderter Brandschutz und Sanierung
der Hans-Michel-Anlage, sollen in den Jahren 2025 / 2026 und 2027 erfolgen.
Entsprechend sind die geplanten Finanzmittel umzuschichten
2. Im Haushalt 2025 soll die Planung für
den neuen Kindergarten erfolgen und in den Jahren 2027 und 2028 / 2029 die
Umsetzung, dafür sind Mittel einzuplanen.
3. Es sollen im Haushalt 2025 Mittel zur Reinigung und Sanierung von anzumietenden Räumen für Flüchtlinge eingeplant werden.