Förderrahmen voll ausschöpfen, kein Geld zurück geben. Goetheschule benötigt Außenjalousien als dringenden Sonnenschutz.
Der GR hat für die Sanierung der Goetheschule 2,1 Mio Euro zur Verfügung gestellt. Über das Schulbauförderprogramm, (rd. 33 % der förderfähigen Kosten) wurde ein Förderzusage von ca. 500 000 Euro erteilt.
Im Rahmen der baulichen
Sanierung und Modernisierung wurden u.a. auch Außenjalousien mit in die Planungsüberlegungen
gebracht. Ob dies im Rahmen der Sanierung / Modernisierung möglich werden kann,
sollte der Bauablauf zeigen. Die elektrischen Voraussetzungen dazu wurden im
Rahmen der Sanierung bereits vorgesehen.
Außenjalousien sind kein Luxus! Sondern, bei den heutigen Temperaturen – ein notwendiger Gesundheitsschutz. Dabei muss im Blick sein, dass die Grundschule bis Ende Juli Unterricht hat.
Erfreulicherweise konnten die Baukosten mit ca. 1,63 Mio abschließen. Kleinere Reparaturen oder die Schließanlage stehen noch aus.

Warum wurde mit dem Fördergeber im Vorfeld nicht geklärt, ob dieser notwendige Gesundheitsschutz im Rahmen des Projektes nicht nachträglich inkludiert werden kann.
Ferner ist das Außengelände Gegenstand der Sanierung / Modernisierung. Warum wurde das zweite Spielgerät nicht angeschafft?
Meine Nachfrage, ob ich es richtig sehe, dass wir dann Fördermittel zurück geben / bzw. nicht erhalten, da wir den eingereichten Kostenrahmen mit von 2,1 Mio Euro unterschreiten, wurde bestätigt.
Antrag:
- Daher stellen wir den Antrag, mit dem Fördermittelgeber abzuklären, ob die Außenjalousien und das Spielgerät im Rahmen dieses Projektes doch noch installiert bzw. angeschafft werden können.
- Wenn dies nicht der Fall ist,
so stellen wir den Antrag zur Lieferung und Montage der Außenjalousien und des
zweiten Spielgerätes für den Schulhof.
Dazu ist dann ein Förderantrag zu stellen. Die haushaltstechnischen Restmittel in Höhe von ca. 500 000 Euro sind dazu verwendet werden.


