Hitzeschutz ist Gesundheitsschutz - PH stellt Antrag für Beschattungsmöglichkeit der Goetheschule

Am 24.06.2026 erhielt PH per E-Mail die Antwort auf unseren Antrag vom 21.04.2026 wie folgt:
 „Nach Auskunft des Fördermittelgebers ist eine nachträgliche Aufnahme weiterer Maßnahmen in die bereits bewilligte (und abgeschlossene) Fördermaßnahme nicht möglich. Förderfähig sind ausschließlich die Maßnahmen, die Gegenstand des ursprünglichen Förderantrags waren. Die Außenjalousien waren kein Bestandteil der Sanierungsmaßnahme (Elektroanlagen).“
Und weiter: „Außenjalousien könnten grundsätzlich förderfähig sein. Hierfür wäre jedoch ein neuer Förderantrag erforderlich. Voraussetzung wäre unter anderem, dass die förderfähigen Kosten die Bagatellgrenze von 200.000 Euro überschreiten (!) und die Maßnahme noch nicht begonnen wurde“. 
Die Goetheschule ist eine Grundschule mit Kernzeitenbetreuung. Das bedeutet, angemeldete Kinder sind bis 14:30 Uhr in der Schule. Es gibt kein Hitzefrei, da die Eltern berufstätig sind und die Kinder nicht ohne Aufsicht nach Hause gehen können. Am 25.06.2026 wurden im Klassenzimmer in der 4 Stunde 32,9 Grad gemessen. 
In Baden-Württemberg beginnen die Sommerferien erst Ende Juli. Das bedeutet, Hitzeschutz an Schulen ist dringend erforderlich. Die Goetheschule verfügt über keinerlei Beschattungsmöglichkeiten. Wir sprechen hier von Arbeitsschutz / Gesundheitsschutz. 

Daher beantragen wir: 
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Fördergeber abzustimmen, ob Außenjalousien für das Hauptgebäude gemeinsam mit der Sanierung und dem Umbau des Lehrerwohnhauses in den Förderantrag aufgenommen werden können. Dadurch würden die Außenjalousien nicht einer förderrelevanten Bagatellgrenze zum Opfer fallen. Hintergrund dieses Antrags ist die Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte. sowie das Erreichen der förderrelevanten Bagatellgrenze. Der GR ist über das Ergebnis des Gespräches mit dem Fördermittelgeber zu informieren.

Ziel muss sein: Dass bis Mai 2027 die Beschattung für die Klassenräume installiert ist. Sodass, wenn der Juni 2027 wieder Temperaturen bis 40 Grad bringt, eine Beschattungsmöglichkeit in der Goetheschule vorhanden ist. 

Die Fraktion PRO Hemsbach stellt den Antrag bei allen Sitzungen zum Thema: „Städtische Finanzen - Haushaltskonsolidierung“, die Öffentlichkeit zuzulassen

Begründung:

Demokratie lebt von Offenheit und Verantwortlichkeit. Nur wenn die Bürger wissen, wie politische Entscheidungen getroffen werden, können sie sich sinnvoll an der Gestaltung der Gesellschaft beteiligen. Transparenz ist daher kein zweitrangiger Aspekt der Demokratie, sondern eine ihrer Grundlagen.

Wenn Informationen zugänglich gemacht werden, sind Bürger in der Lage, sich sachkundig zu beteiligen, Journalisten können kritisch recherchieren, Unternehmen können verlässliche Pläne erstellen und Oppositionsparteien sowie die Zivilgesellschaft sind in der Lage, staatliches Handeln zu hinterfragen. Wo Transparenz fehlt, entstehen Machtungleichgewichte, welche dann zu Politikverdrossenheit führt.

Wir müssen die Bürger mitnehmen. Wie sollen sie sonst im Ernstfall verstehen, warum unangenehme Entscheidungen getroffen werden müssen.

Der Haushalt einer Stadt spiegelt die Finanzkraft ihrer Bürger wider. Die Finanzen, mit welchen eine Kommune arbeitet, ist das erwirtschaftete Geld ihrer Bürger. Daher gibt es einige Gemeinden, die zusammen mit ihren Bürgern einen Bürgerhaushalt aufstellen. Hier haben die Bürger Mitsprache, wie und für was ihre Gelder eingesetzt werden sollen.

Die finanzielle Situation der Stadt und deren Auswirkungen spüren alle Bürger in ihrem Alltag. Notwendige Einschnitte / Sparmaßnahmen greifen direkt oder indirekt in das Lebensumfeld der Bürger ein. Der am 9. Juni veröffentlichte Bericht der WN zum Haushalt Ein „blauer Brief für die Stadt: Wie pleite ist Hemsbach? wird sicher bei der Bevölkerung Fragen aufwerfen, was dies für jeden Einzelnen bedeutet. Deshalb ist es wichtig, die Bürger im Prozess der Haushaltskonsolidierung von Anfang an mitzunehmen.

Daher beantragen wir, dass alle Sitzungen zum Thema „Haushaltskonsolidierung“ öffentlich sind. Nur so hat der Bürger die Möglichkeit, sich über die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig zu informieren, und wird nicht vor vollendete Tatsachen gestellt.

Link zur Veröffentlichung in den WN am 15.6.2026 

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass Lehrerwohnhaus der Schule komplett zur Verfügung zu stellen - 2025 steht die Planung an - 2027 die Sanierung

Bis auf eine Wohnung wird das Gebäude saniert und umgebaut, um es der neuen schulische Nutzung anzupassen. Geplant ist, dass im EG auch zukünftig die Kernzeit untergebracht sein wird. Die Kinder werden auch zukünftig dort essen, so wird das Klassenzimmer im Hauptgebäude frei wird und zukünftig für den Unterricht genutzt werden kann. Langfristig ist im EG auch noch ein Werkraum geplant.

Ziel muss es sein: Dass das Lehrerwohnhaus zum Schuljahr 2027/2028 der Schule zur Verfügung steht.  

Im 1. OG sollen Differenzierungsräume entstehen für die Sprachförderung, SprachFit, es soll einen Lesebereich geben (Lesepaten), einen Raum für Inklusion und für die Schulbegleitung, eine Recheninsel und eine Bibliothek

Im 2. OG sollen zukünftig die Büros für die Schulleitung, Sekretärin und die Arbeitsplatze für die Lehrkräfte untergebracht werden. 

Dazu sind umfangreiche bauliche Veränderungen und Sanierungen notwendig. Wir haben diese erfasst , weil wir der Auffassung sind, hier greift die 3 von 7 Regel!

Hier können Sie diese Aufstellung einsehen


Offene Fragen zur Altlastensituation und Finazierbarkeit: PH, CDU und FDP stellen überfraktionellen Antrag

Aktueller Stand vom 27. April 2026.

Den über fraktionellen Antrag haben wir  am 24.4.26 zurückgezogen .

BM Kirchner hat im Anschluss der GR Sitzung vom 27.04.2026 zugesagt,  den  Punkt 4 des Antrags, - siehe Link zum Antrag - bei der Kommunalrechtaufsicht zu beantragen. 

Wenn die Antwort vorliegt, sehen wir weiter!

Link zum Artikel dazu in den WN vom 29. April 2026

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Die Fraktionen Pro Hemsbach, CDU Hemsbach und FDP Hemsbach stellen folgenden überfraktionellen Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen fachlichen, bautechnischen und finanziellen Prüfung unverzüglich zu veranlassen, um die offenen Fragen zur Altlastensituation, zur Sanierungsfähigkeit des Bildungszentrums /BIZ) sowie zur Genehmigungsfähigkeit eines möglichen Neubauprojekts abschließend zu klären.

Ziel ist es, noch im Jahre 2026 eine belastbare, rechtssichere und verantwortbare Entscheidung über den zukünftigen Schulstandort treffen zu können. Die Prüfungen sind wirtschaftlich, zielgereichtet und ohne unnötige Verzögerungen durchzuführen. 

Hier der Link zum kompletten Antrag: 


Pro Hemsbach stellt Antrag zur Einberufung einer Haushaltskonsolidierungskommission

Im Schreiben der Kommunalrechtsbehörde vom 4.03.2026 beschreibt die Kommunalrechtsbehörde in deutlichen
Worten die Haushaltsschieflage der Gemeinde. Alle relevanten (Eck) Kennzahlen seien bedenklich negativ. Die
vorliegenden Zahlen lassen keinerlei Perspektive erkennen, dass Hemsbach in absehbarere Zukunft ein
ausgeglichenes Ergebnis erzielen kann.
Die Kommunalrechtsbehörde gibt der Verwaltung den Hinweis, auf die Erstellung eines kommunalen
Konsolidierungsprogramm.
Diesen Hinweis sollten wir ernst nehmen und einen Konsolidierungsausschuss bilden. Wir schlagen vor, dass die Fraktionen je nach Fraktionsstärke, Personen aus Ihrer Fraktion oder sachkundiger Bürger des VA dazu benennen. ( CDU 4, SPD 3, PH, FDP, FWV und GBL je 2 Personen)
Die konstituierende Sitzung der Haushaltskommission sollte Ende Juni erfolgen. Dabei könnten auch die Schritte zur Konsolidierung, wie im Schreiben der Kommunalrechtsbehörde genannt, festgelegt und terminiert werden.
Wir sollten es nicht so weit kommen lassen, dass die Rechtsaufsichtsbehörde nach Maßgabe des § 122 GemO ein
umfassendes Haushaltsstrukturkonzept einfordert. (siehe Seite 5, Schreiben der Kommunalrechtsbehörde)

PH stellt Anträge zum Haushalt 2026

Gemeinderatsitzung am 26.01.2026 - Abstimmungsergebnis zu unseren Haushaltsanträgen

  1. Antrag 1: Lehrerwohnhaus- Goetheschule - GR stimmt einstimmig zu
  2. Antrag 2: Förderung Lehrschwimmbecken - GR stimmt einstimmig zu
  3. Antrag 3: Notwendige Sanierung des Sportcenters - dieser Antrag fand keine Mehrheit
  4. Antrag 4: PV westlich der Autobahn. Keine weitere Fraktion unterstützt diesen Vorstoß. Daher verfolgen wir ihn nicht weiter.
  5. Antrag 5: Infrastrukturabgabe - GR stimmt fast einstimmig zu / 1 Gegenstimme

Zum Haushalt 2026 stellt PH 5 Anträge: 

Antrag 1: Goetheschule - Lehrerwohnhaus

Der Gemeinderat gab der Schulleitung und den Eltern folgendes Versprechen,

  • wenn die Hebelschule neu gebaut ist,
  • die pädagogische Zuordnung – Hebelschule = gebundene Ganztagsschule / Goetheschule = Halbtagsgrundschule mit Mittagsessen erfolgt ist,
  • das Schulgebäude der Goetheschule saniert ist,

>>>>dann erfolgten die Planung und die Sanierung des Lehrerwohnhauses.

Als Zeitfenster war für die Planung 2026 vorgesehen, Sanierung 2027, sodass zum Schuljahr 2027/2028 die Schule das Lehrerwohnhaus beziehen könnte. Der Haushalt 2026 sieht eine Verschiebung auf 2029 vor. Dies ist für die Lehrerschaft und ihre Schüler nicht vertretbar. Zuverlässigkeit und Vertrauen in Versprechungen sieht anders aus. 

Hier können Sie den gesamten Antrag lesen

Antrag 2: Förderantrag stellen für Sanierung Lehrschwimmbecken im Freibad Wiesensee

Das Büro von MdL Tuncer teilt am 9.12.2025 mit: „Des Weiteren findet die Förderung von Sanierungsmaßnahmen an Lehrschwimmbecken und an für den schulischen Unterricht genutzten kommunalen Bädern erstmals Eingang in die VwV SchulBau. Dafür stehen im Landeshaushalt jährlich bis zu 30 Mio. Euro zur Verfügung.“

Siehe dazu VwV SchulBau – 13.11.2025

Hier können Sie den gesamten Antrag lesen

Antrag 3: Notwendige Sanierung des Sportcenters

Mit Sitzungsvorlage 2025 061 wurde am 30.06.2025 beschlossen, dass die Nebenkostenabrechnung des gültigen Mietvertrags, rückwirkend ab 1.01.2023, ausgesetzt wird bis eine Sanierung der Heizungsanlage und Warmwasseraufbereitung inkl. Ableseeinheiten an allen Heizkörpern erfolgt ist.

Für uns wäre es sinnhaft, den gesamten Sportkomplex HM-Halle und Sportcenter beim Bundesförderprogramm einzureichen. Da die Verwaltung hier einen anderen Weg vorgeschlagen hat, bleiben der Kommune nur die Zuweisung durch das Sondervermögen und der Ausgleichstock zur Sanierung des Sportcenters.

Hier können Sie den gesamten Antrag lesen

Antrag 4: Die aktuelle Haushaltslage erfordert Einnahmen zu generieren

Überall in Deutschland entstehen an den Autobahnen PV-Anlagen. Der Gemeinderat sollte darüber nachdenken, ob man aufgrund unserer finanziellen Situation nicht in gleicher Weise, wie es die Nachbargemeinde Laudenbach getan hat, in eine Vermarktung der städtischen Fläche westlich der A5 (10 ha) gehen sollte.

Wir beantragen entsprechende Angebote / Informationen für eine solche Vermarktung einzuholen und dem GR zur Entscheidung vorzulegen. 

Antrag 5: 

Zur Verbesserung der Haushaltslage und gleichzeitig zu einer Angleichung an andere Gemeinden beantragen wir die Einführung einer Infrastrukturabgabe. In vielen Orten müssen diese Personen sich in der Gemeinde mit einem Zweitwohnsitz anmelden und bezahlen eine Zweitwohnsitzsteuer für das Nutzen der stätischen Infrastruktur.

Für Camper, welche sich nur temporär auf dem Campingplatz befinden, oder Tagesgäste in Pensionen schlagen wir vor, dass auch hier eine Abgabe / taxe eingeführt wird. Pro Tag und pro Person.

Die Abgaben werden vom Vermieter abgerechnet und direkt an die Stadt abgeführt. 

Hier können Sie den gesamten Antrag lesen



PH beantragt, dass die erstellte Machbarkeitsstudie der LBBW Kommunalentwicklung GmbH im Gemeinderat vorgestellt wird

Aktueller Stand Oktober 2025: Die Vorstellung der Machbarkeitsstudie sei zu früh, da derzeit dazu kein Bedarf besteht.

Am 26.02.2024 / Sitzungsdrucksache SD 2024014 hat der Schulverband einstimmig nachstehenden Beschluss gefasst:

„Der Gemeinderat bevollmächtigt den Bürgermeister in der Verbandsversammlung des Schulverbands Nördliche Badische Bergstraße nachfolgendem Beschluss zuzustimmen: Die Verwaltung wird beauftragt, die auf Grund der geänderten Rahmenbedingungen potentiellen Standorte für den Neubau des Bildungszentrums zu prüfen. Hierzu sollen die Schülerzahlenprognose aktualisiert und eine Machbarkeitsstudie auf Basis des Raumprogramms erstellt werden.“


Die Berechnung der Schülerprognose hat das Fachbüro dem GR vorgestellt. Die Machbarkeitsstudie liegt dem GR in Printform vor.

Das von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH erstellte Raumprogramm zum Neubau der Verbandsschulen Nördliche Badische Bergstraße ist sehr komplex.

Wir bitten daher, die LBBW  in eine Gemeinderatssitzung einzuladen. Hier haben sie die Möglichkeit ihre Machbarkeitsstudie und die dazugehörigen Berechnungen vorzustellen und zu erläutern.

Wickelmöglichkeit im Freibad Wiesensee schaffen

Aktueller Stand: Am 31.03.2025 hat der Gemeinderat diesem Antrag mehrheitlich zugestimmt. In der Zwischenzeit wurde der Wickeltisch schon ins Freibad geliefert zur Montag. 

PH stellt den Antrag, im Freibad Wiesensee eine Wickelmöglichkeit zu schaffen, die sowohl von Mamas und Papas genutzt werden kann. Derzeit gibt es diese Möglichkeit nicht. Auch soll ein geruchsneutraler Windeleimer angeschafft werde, da Windeln nicht in die anderen Mülleimer gehören. Auf dieses Angebot soll die Verwaltung gezielt hinweisen. 

Pro Hemsbach stellt heute, 13.02.2025, drei Anfragen an die Verwaltung

Anfrage 1 – Thema: Neue Hebesätze für die Grundsteuer

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30 September 2024 die neuen Hebesätze für die Grundsteuer A (Betrieb der Land- und Forstwirtschaft) sowie der Grundsteuer B (Grundstücke) festgelegt. Diese Neufestlegung folgte dem Grundsatz der Aufkommensneutralität. Da zum Zeitpunkt der Festlegung erst knapp 90 Prozent der Grundsteuermessbeträge vorlagen, konnte das Gesamtaufkommen für den fehlenden Teil nur rechnerisch ermittelt werden. Nachdem nunmehr alle Eigentümer ihre Grundsteuerbescheide erhalten haben, stellt sich für uns die Frage, wie sich das Gesamtaufkommen der Grundsteuer in 2025 im Vergleich zum Jahr 2024 darstellt.

Wir bitten deshalb um eine Vorlage mit entsprechender Gegenüberstellung. 

Anfrage 2 – Thema: Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED

Am 6.11.2023 / SD 2023113 hat die Stadtverwaltung eine Beschlussvorlage vorgelegt mit dem Ziel der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED. Laut Vorlage liegt der Energiebedarf der Straßenbeleuchtung bei ca. 446 000 kWh/Jahr. Der Großteil der bestehenden Beleuchtungsinfrastruktur (1500 Straßenlaternen) basiert auf veralteter Technologie, die ineffizient und kostenintensiv ist, steht in der Beschlussvorlage. Nur ca. 10 % des Bestandes sind LED-Lampen. Gemäß Beschluss wird die Umstellung ohne Contracting durchgeführt und die Verwaltung ermächtigt, den Förderantrag zu stellen. Die Verwaltung schlug vor, einen entsprechenden Zeitplan für die Umstellung festzulegen, der die schrittweise Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Hemsbach in den nächsten Jahren vorsieht. Noch im gleichen Jahr, also 2023, sollte von den regelmäßig im Ergebnishaushalt stehenden Verfügungsmitteln ein Straßenzug mit den künftig angedachten Leuchtentypen umgesetzt werden.

Frage: Wie viel Straßenleuchten wurden seit 2023 umgerüstet?

Im Jahr 2023 bzw. spätestens zu Beginn des Jahres 2024 sollte der Förderantrag gestellt werden. In der mittelfristigen Haushaltsplanung sind die Mittel für den Austausch der Straßenbeleuchtung für die Jahre 2025 und 2026 je 350 000 Euro vorgesehen, steht in der Beschlussvorlage.

Frage: Wurde der Förderantrag gestellt und wurde dieser genehmigt, mit welcher Förderhöhe? Unter welcher Haushaltsnummer stehen die Mittel für den geplanten Austausch 2025 und 2026 und wo stehen die Fördermittel? 

Anfrage 3 – Thema: Fördermittel aus dem Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“

 Im Jahre 2023 wurde der Beschluss gefasst, dass die Stadt Hemsbach dem Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ beitreten soll. Die Laufzeit des Programmes ist 10 Jahre. Die Zuwendung für das Jahr 2024 waren ca. 23 000 Euro.

Jede Gemeinde, die am „Klimaangepassten Waldmanagement“ teilnimmt, wird jährlich von der FNR angeschrieben, um eine jährliche Selbsterklärung einzureichen, dass die Förderkriterien weiterhin eingehalten werden.

Frage: Wurde diese jährliche Selbsterklärung erstellt und eingereicht? In der Haushaltsposition 5550 Forstwirtschaft, lfd. Nr. 2 unter Zuweisungen und Zuwendungen steht für 2025 eine Null. Wo stehen diese Fördermittel?

 

 

PH reicht Anträge zum Haushalt 2025 ein

Antrag 1: Fördermittel zur Projektfinanzierung

PH beantragt, dass zukünftig bei jedem Projekt, geprüft wird, welche Fördermittel zur Projektfinanzierung beantragt werden können, und welche Kombination mehrerer Fördertöpfe eventuell möglich ist.

Antrag 2: Planstelle für das Förderungsmanagement

In vielen Fällen bleiben die Gelder in den Fördertöpfen liegen. Das Wissen über die Förderprogramme fehlt. Die Komplexität der Antragsprozesse kann zeitlich überfordern, weil es oftmals im Alltag der Verwaltung keine personelle Kapazität gibt, die Fördermittelakquise „nebenbei“ zu leisten. In Anbetracht der vielfältigen und speziellen Anforderungen „Förderungen“ zu generieren, beantragt PH die Schaffung einer 50% Stelle „Fördermanagement“, in der Stadtverwaltung. 

GR-Sitzung am 20.01.2025: Der BM sagt zu den beiden Anträgen 1 und 2, es sei üblich, dass die Verwaltung immer alle möglichen Fördertöpfe prüft und wenn machbar, sie beantragt. Zudem habe die Verwaltung eine Person, die sich dieser Sache annimmt. Es wäre in ihrer Arbeitsplatzbeschreibung enthalten. 

Der Antrag 3 - Umschichtung fand keine Unterstützung im Gemeinderat

Antrag 3: Umschichtung von Finanzmittel des Haushaltsentwurfes 2025

Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 25.11.2024 beantragen wir die Umschichtung der Finanzmittel (laufende Nummer 22, von 3,2 Mio Euro und 640 000 Euro aus dem Ausgleichstock) wie folgt:

1.    Geforderter Brandschutz und Sanierung der Hans-Michel-Anlage, sollen in den Jahren 2025 / 2026 und 2027 erfolgen. Entsprechend sind die geplanten Finanzmittel umzuschichten

2.    Im Haushalt 2025 soll die Planung für den neuen Kindergarten erfolgen und in den Jahren 2027 und 2028 / 2029 die Umsetzung, dafür sind Mittel einzuplanen.

3.    Es sollen im Haushalt 2025 Mittel zur Reinigung und Sanierung von anzumietenden Räumen für Flüchtlinge eingeplant werden.