Unsere Reaktion: Das fordern wir vom Bürgermeister
Entsprechend dem beiliegenden Schreiben, wird uns mitgeteilt, dass die von uns angeforderten Unterlagen einerseits von allen Bürgern und Mitgliedern des Gemeinderates eingesehen werden können, und andererseits unterliegen diese Dokumente nicht der Geheimhaltung, sind also nicht als nichtöffentlich deklariert.
Wir
bitten daher die folgenden Unterlagen uns vollständig zur Einsicht zur
Verfügung zu stellen.
Diese sind:
In Anbetracht der Tatsache, dass die vorgenannten Unterlagen keiner Geheimhaltung unterliegen / sprich öffentlich sind für Bürger und Gemeinderäte besteht auch ihrerseits die Möglichkeit diese an geeigneter Stelle zu veröffentlichen.
Denn es ist der Bürgerschaft nicht zuzumuten, die Einsicht nur durch Anwesenheit in der Verwaltung zu erhalten. Die Bürger und auch die Gemeinderäte müssen die Möglichkeit haben, dies online lesen zu können. Daher bitte ich um Mitteilung, wo wir die o.g. Dokumente lesen können.
Sollten diese Dokumente nicht zeitnah online zur Verfügung stehen, bitte ich um zwei Termine zur Einsichtnahme:
Montag: 07.09.2026 – 14: 00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08.09.2026 – 10:00 – 12:00 Uhr
Nun liegt die Antwort des Innenministerium vor. Hier der Link zum Antwortschreiben
Unser Schreiben an das Innenministerium um Öffentlichkeit zu erhalten. Hier der Link zum Schreiben
Unsere Begründung: Am 27. September findet der
Bürgerentscheid statt, bei welchem die Hemsbacher und Laudenbacher Bürger/Innen
gefragt werden, ob sie für den Erhalt der Carl-Engler-Realschule im
Schulverband Nördliche Bergstraße sind. Oder ob zukünftig die Schülerinnen und
Schüler nach Weinheim fahren sollen, wenn sie eine Realschule besuchen möchten.
Dies ist eine weitreichende Entscheidung über die zukünftige Schulstruktur im
Schulverband.
Um sich eine objektive Meinung
bilden zu können, ist es unerlässlich, dass alle Bürger/Innen die
entscheidungsrelevanten Unterlagen/Information zur Verfügung stehen. Eine
sachgerechte demokratische Willensbildung setzt dies voraus.
Pro Hemsbach hat mehrfach die
Verwaltung gebeten, diese Informationen seiner Bürgerschaft öffentlich zu
Verfügung zu stellen. Leider ohne Erfolg. Die Verwaltung verweigert die
Herstellung der Öffentlichkeit und der Transparenz.
Gerade darin sehen wir das
zentrale Problem. In den kommenden Wochen werden die Mitglieder des Stadtrates
und die Initiatoren des Bürgerbegehrens in öffentlichen Diskussionen und
Gesprächen mit den Bürgerinnen und Bürger zahlreiche Gespräche führen über die
beiden im Raum stehenden Schulstandortvarianten. Dies kann nur erfolgen, wenn wesentliche
entscheidungsrelevanten Informationen auch in der Öffentlichkeit eingebracht
werden dürfen. Doch dies ist nicht so. Alle entscheidungsrelevanten
Informationen wurden als „nichtöffentlich“ deklariert bzw. unter Verschluss
gehalten.
Da eine sachgerechte
demokratische Willensbildung voraussetzt, dass alle Bürger über die
entscheidungsrelevanten Informationen verfügen, haben wir uns an die
nächsthöhere Dienstbehörde, das Innenministerium, gewandt, mit der Bitte diesen
Sachverhalt zu prüfen. Das Innenministerium prüft derzeit den Sachverhalt und
will sich zeitnah dazu äußern.