Bebauungsplan Waid: Relikt aus vergangener Zeit

Wählergemeinschaft fordert  Bebauungsplan, der Umwelt und Klima Rechnung trägt 

Die Oktobersitzung des Kernteams von Pro Hemsbach drehte sich vor allem um den Beschluss des Gemeinderates, für die Wohngebiete Waid I und II einfach den alten Bebauungsplan von 1969 weiter bestehen zu lassen. Durch eine leichte Veränderung werden lediglich nachträglich Umbauten an Wohnhäusern legalisiert, die inzwischen von Eigentümern durchgeführt worden waren, aber tatsächlich gegen diesen Bebauungsplan verstoßen. Die Wählergemeinschaft beurteilt diesen Beschluss des GR als unverständliche und  hochproblematische Entscheidung, weshalb die PH Fraktion auch dagegen gestimmt hatte.

 Gründe gegen alten Bebauungsplan ignoriert

Unverständlich insbesondere, da der Verwaltung eine lange Liste des Trägers für öffentliche Belange vorlag mit Gründen, die gegen die Beibehaltung eines völlig veralteten Plans sprachen. Hier findet PH insbesondere die Punkte zum Umwelt- und Klimaschutz bemerkenswert: Nach dem Beschluss des Gemeinderates kann nun eine Erhöhung der Wohneinheiten ohne Begrenzung erfolgen, was bedeutet, dass  die Zahl der Bewohner im Gebiet deutlich steigen kann. Doch dies heißt zukünftig auch eine höhere Auslastung der Infrastruktur mit zunehmender Belastung der Kanalisation. Das Wasserrechtsamt gibt hier zahlreiche Hinweise, dass dieses Gebiet bereits stark hochwassergefährdet ist und dass das Abwassersystem kaum noch zusätzliche Kapazitäten aufnehmen kann. Als Lösung werden seitens der Behörde zahlreiche Vorschläge gemacht, wie die Netze entlastet werden können, z.B. durch Speichern und Versickern des Niederschlagswassers statt Einleiten in die Kanalisation. Auch (Dach-)Begrünung und sowie die Entsiegelung von Flächen wird als Lösungsoption vorgeschlagen. PH fragt sich, wie die zukünftige Verdichtung hier abgebildet werden soll. Welche Maßnahmen sind seitens der Stadt vorgesehen, um einer Überlastung des Kanals aufgrund der Nutzungsverdichtung entgegenzuwirken? In den Unterlagen der Verwaltung für den GR wird lediglich darauf eingegangen, dass keine weitere Versiegelung erfolgen soll. Aber auch in diesem Punkt bleibt eine zentrale Frage offen: Wie soll der zunehmende Stellplatzbedarf - Folge der Nachverdichtung - nachgewiesen werden, ohne dass zusätzliche Fläche versiegelt wird?

Überarbeiteter Bebauungsplan als Chance für die Zukunft

Mit grundlegenden Änderungen im Bebauungsplan hätte es die Chance gegeben, unzeitgemäße Mängel im alten Plan zu beheben, etwa vorbeugenden Hochwasserschutz zu betreiben, um damit alle dort lebenden Menschen besser vor z.B. Starkregenereignissen zu schützen. Laut Klimaprognosen werden diese ja weiter zunehmen.

Indem man den Bebauungsplan von 1969 fast unverändert so weiter bestehen lässt, zementiere man Bausünden des letzten Jahrhunderts, mit deren Auswirkungen auch nachfolgende Generationen dann leben müssen, so die einhellige Meinung des PH Kernteams. Im Rahmen der Diskussion kam die Frage auf, wo noch in Hemsbach alte Bebauungspläne mit unzeitgemäßen Regeln gelten.

 Am Ende waren sich alle Anwesenden einig: Auch wenn eine Überarbeitung des Bebauungsplans Zeit kostet und nicht allen individuellen Bauwünschen Rechnung tragen kann, hätte sich der Gemeinderat doch in der Verantwortung für die Bewohner dieser Stadt dafür entscheiden müssen. Und gegen das Relikt aus vergangener Zeit. bgs

Link zur Veröffentlichung in den WN am 11.10.2023