Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Winfried
Kretschmann,
der Schulverband der Gemeinden
Hemsbach, Laudenbach und Sulzbach verfügt über ein Schulzentrum mit Gymnasium
und Realschule, welches vor ca. 50 Jahren auf einer Altdeponie gebaut wurde.
Eine Genehmigung hierzu hatte damals das Regierungspräsidium erteilt.
Altersbedingt stehen nun Sanierungen an, welche aufgrund der Altlasten nur mit
erheblichem Aufwand bzw. gar nicht möglich sind.
Ein Neubau an anderer Stelle würde
nach heutigen Schätzungen ca. 100 Mio. Euro kosten. Diese Baukosten können die
Verbandsgemeinden nur finanzieren, wenn es zu der Schulbauförderung noch eine
Sonderförderung des Landes gibt.
Um zu erfahren, ob das Land eine
Sonderförderung gewährt und wie hoch diese sein könnte muss laut RP der
Schulverband umfangreiche planungstechnische Unterlagen einreichen. Diese Unterlagen
haben dann die Qualität eines kompletten Bauantrages, welcher dann als Basis
für die Sonderförderung herangezogen wird. Die Kosten dafür liegen bei ca. 2,0
Mio. – 2,5 Mio. Euro.
Es besteht jedoch die Möglichkeit,
dass bei der Entscheidung für eine Sonderförderung des Landes, deren Volumen
nicht ausreicht, um das Projekt realisieren zu können, da die Gemeinden eine
tragfähige Finanzierung nicht darstellen können.
Wir bitten Sie daher, eine
Freigabe an das RP zu erteilen, dass eine Kostenschätzung mit Hilfe der BKI
Datenbanken möglich ist, in welchem vergleichbaren Schulprojekte hinterlegt
sind. Diese Möglichkeit einer Kostenschätzung mit Berücksichtigung des Baukostenindexes,
der Regionalfaktoren, etc. mit vergleichbaren Parametern und Vergleichswerten
würde sicher ausreichen, um das Land in die Lage zu versetzen festzulegen und
eine Aussage darüber zu treffen, welche Sonderförderung außer der normalen
Schulbauförderung möglich wäre.
Diese Art der vorläufigen Antragsunterlagen
würden dem Schulverband im Vorfeld erhebliche unnötige Kosten ersparen, falls eine
Sonderförderung für die Realisierung nicht ausreichen würde.
Nur Sie, Herr Ministerpräsident, können die Genehmigung dafür erteilen, um welche wir Sie
hiermit bitten.