Verwaltung schriftlich aufgefordert Stellung zu nehmen

Herr Wetzel hat im GR am 12.12.2022 ausgesagt, dass es rechtlich nicht möglich wäre zur Brandverhütungsschau aus jeder GR-Fraktion einen Vertreter/In dazu einzuladen.

 Zuständig für die Durchführung der Brandverhütungsschau ist die Baurechtsbehörde der Stadt Hemsbach. Der Rhein-Neckar-Kreis ist lediglich beteiligt, wenn die  Behörde der Stadt Hemsbach einen  Brandschutzsachverständige hinzuzieht.  Das Verfahren – und in diesem Rahmen die Entscheidung über die Einladung der Teilnehmenden an der Brandverhütungsschau – liegt in der Zuständigkeit der Stadt Hemsbach.

Wir haben die Verwaltung aufgefordert uns schriftlich die gesetzliche Grundlage dafür, dass es unserer Baurechtsbehörde untersagt ist, das Hauptorgan der Gemeinde – den Gemeinderat -  zu  dieser Brandverhütungsschau einzuladen, vorzulegen. 

 Die Erkenntnisse werden im GR beraten und beschlossen und können große Auswirkungen auf unseren Haushalt haben. Dem GR zu verwehren, eine Person zur Brandverhütungsschau entsenden um sich sachkundig zu machen hat für uns einen Beigeschmack.