Wie lautet die aktuelle Landesgesetzgebung in Bezug auf  PV-Nutzung, bei umfangreich sanierten Dachflächen in BW?

Link zur Pressemitteilung 30.10.25 von PH zu diesem Thema: 

Die Verwaltung vertritt die Auffassung, das der Bauherr sich informieren muss. Sie ist auch nicht bereit, im Rahmen der Baugenehmigung die Bauherren auf dieses Gesetzt hinzuweisen bzw. ihnen ein Informationsblatt wie es z.B. die Stadt Karlsruhe macht, zur Verfügung zu stellen.

Hier der Link zum Info-Blatt der Stadt Karlsruhe 

Sachverhalt:

Im Gebiet rund um die Königsberger Straße gibt es viele bauliche Erweiterungen und baulicher Veränderungen. Dabei wundern sich die Bürger über die unterschiedlichen Aussagen einzelner Handwerksbetriebe bzw. Architekten.

So sagen die einen:“ Dass bei größeren Sanierungen / Veränderungen des Daches, dieses mit PV ausgestattet werden muss, gemäß aktueller Landesgesetzgebung BW.

Die anderen verweisen auf eine Baufreigabe ohne PV- Installation bei gleicher baulicher Veränderung.

Wir bitten das Baurechtsamt hier Klarheit für die Bürgerschaft und die Fachbetriebe bei dieser Frage zu schaffen und dazu im GR am 29.09. 2025 in öffentlicher Sitzung den Sachverhalt darzustellen.