Im Gebiet rund um die Königsberger
Straße gibt es viele bauliche Erweiterungen und baulicher Veränderungen. Dabei
wundern sich die Bürger über die unterschiedlichen Aussagen einzelner
Handwerksbetriebe bzw. Architekten.
So sagen die einen:“ Dass bei größeren Sanierungen / Veränderungen des Daches, dieses mit PV ausgestattet werden muss, gemäß aktueller Landesgesetzgebung BW.
Die anderen verweisen auf eine Baufreigabe ohne PV- Installation bei gleicher baulicher Veränderung.
Wir bitten das Baurechtsamt hier
Klarheit für die Bürgerschaft und die Fachbetriebe bei dieser Frage zu schaffen
und dazu im GR am 29.09. 2025 in öffentlicher Sitzung den Sachverhalt
darzustellen.