Erneute Antragstellung - Bebauungsplanverfahren für Grundstück Seeweg

Ergebnis: Eine Mehrheit im GR sieht keine Notwendigkeit einen Bebauungsplan aufzustellen und lehnt diesen Antrag ab! 


Erneute Antragstellung, 20.April 2022

Spezifizierung des erweiterten Antrages mit Begründung

Ursprungsantrag GR-174-1111-21 vom 11.11.2021

 Top 1: Zu Flurstück 4368 / Dorbiswiesen Seeweg 1, 5 973 qm

 Spezifizierung des Antrages mit Begründung:

 Die Verwaltung / der Gemeinderat veranlassen Bebauungsplanverfahren einzuleiten, um dadurch eine qualitätsvolle städtebauliche Lenkung zu erhalten. Als Beispiel möchten wir das Gelände der Minera an der Hüttenfelderstraße, das Gelände am Berlingweg oder das Gelände Sahin / Gartenstraße nennen. Bei allen drei Geländeflächen legten die Eigentümer für ihre Grundstücke ihre Vorstellung vor, wie sie gerne diese bebauen möchten. Das immobilienwirtschaftlichen Interesse der Eigentümer deckte sich nicht mit den städtebaulichen, verkehrlichen und umweltpolitischen Zielen der Gemeinde.

 Ein Eigentümer hat immer in erster Linie sein betriebswirtschaftliches Interesse im Blick, nicht die Folgen für die städtebauliche Entwicklung. Doch für die Verwaltung und für den Gemeinderat stand die Einflussnahme auf die qualitätsvolle städtebauliche Entwicklung im Vordergrund, nicht das Schaffen von Baurecht im Willen der Grundstückbesitzer.

Das Grundstück am Seeweg liegt mitten in unserem Naherholungsgebiet, zusammen mit dem Rundweg, dem Freibad Wiesensee, der Skater Anlage, dem Freizeitbereich Alla Hopp stellt dieser Bereich ein Alleinstellungsmerkmal für Hemsbach dar. Hier müssen städtebauliche Überlegungen gut durchdacht und im Einklang mit den Zielen des Naherholungsgebietes stehen. Eine mögliche Bebauung muss in Bezug auf diese besondere Lage städteplanerisch entwickelt werden und eine durch grünte Außenraumgestaltung aufweisen.

 

Daher sehen wir es als unsere Verpflichtung an, für die Bebauung am Seeweg eine ausgewogene Gebietsentwicklung anzustreben. Dies kann durch eine städtebauliche Studie, welche die räumliche und strukturelle Auswirkungen des Wohnprojektes auf die Stadt Hemsbach identifiziert, insbesondere zu den Themen Verkehr, Infrastruktur, Wohnumfeld sowie Natur -und Landschaftsbild beinhaltet.

Danach ist ein informeller städtebaulicher Entwurf mit verschiedenen Varianten zu entwickeln, der ein für das Umfeld „Wiesensee“ verträgliches Maß der städtebaulichen Nutzung definiert und sich in der Gestaltung harmonisch in das Naherholungsgebiet bzw. in das Wohngebiet einfügt. Die Varianten sind deshalb erforderlich, um aufzuzeigen welche Potenziale aber auch Nachteile sich mit der Entwicklung des Grundstücks ergeben können.

Auf Grundlage der städtebaulichen Studie und des städtebaulichen Entwurfs ist ein Bebauungsplan zu entwickeln, so dass im damit verbundenen Verfahren die Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger an der städtebaulichen Entwicklung des Gebiets beteiligt werden können und ggf. weitere Hinweise zu einer qualitativen Aufwertung des geplanten Vorhabens führen.


Link zum Ursprungsantrag und zum erneut gestellten Antrag nach 6 Monaten