Akteneinsicht am 8.09.2026:
Dabei haben wir ein Schreiben - Datum 6.6.2018 - vom damaligen Landratsamt gelesen, in welchen der damalige Landrat die Verwaltung auffordert „eine Einschätzung der Finanzierbarkeit durch das zuständige Kommunalrechtsamt“ anzufordern.
Wir möchte Sie bitten, diese Einschätzung mit seinen
Auswirkungen auf die Haushalte bei der Kommunalrechtsbehörde einzuholen und sie
vor dem 27.09.20 zu veröffentlichen und dem GR zuzusenden.