Anfragen zur Sondersitzung des GR mit dem Thema "städtischer Wald - Forsteinrichtungsplan"

Die Fraktionen können zum Forsteinrichtungswerk 2020 - 2029, Fragen an den Forst und an die Verwaltung richten: 

1.    Mehrfach hat der GR den Wunsch geäußert nach mehr Ökologie und weniger Ökonomie in unserer Waldbewirtschaftung. Zudem sind seit Erstellung des Forsteinrichtungswerkes 2019, Veränderungen in der nationalen und internationalen Gesetzgebung erfolgt. Auch fordert die Klimaveränderung ein Umdenken.

Wir sprechen heute über Klimaschutzziele, über die wichtige Funktion des Waldes bei der Umsetzung dieser Ziele, wir weisen Habitatgruppen aus, überlegen ob wir Waldrefugien ausweisen und Biotope herstellen, vermeiden großflächige Kahlschläge, bevorzugen gezielte Einzelstammentnahme, geben Naturverjüngung den Vorrang und Forsten gezielt mit Blick auf die Klimaveränderung auf, wir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre ein Versuchsfeld für unsere Eschen auszuweisen unter dem Motto, „der Natur eine Chance zu geben“. Dann können  sehen, ob sie eventuell resident werden können, usw.

Diese veränderte Waldwirtschaft muss sich in der Zielsetzung der Stadt widerspiegeln. Daher muss die Zielsetzung der Stadt für den Stadtwald NEU definiert werden.

Durch diese „neue Zielsetzung“ der Stadt, muss dann das Forsteinrichtungswerk 2020 – 2029 fortgeschrieben werden. Denn diesem liegt die alte Zielsetzung zugrunde.

Frage 1: Die Gemeinde Hemsbach benötigt eine neue Zielsetzung für ihren Stadtwald. Wie können wir in einem gemeinsamen Prozess mit dem Forst diese neue Zielsetzung erarbeiten?

Frage 2: Die Zielsetzung der Gemeinde ist die Grundlage für das Forsteinrichtungswerk. Werden die Ziele neu definiert, ist folglich das Forsteinrichtungswerk 2020 – 2029 an diese anzupassen und fortzuschreiben.

2.     Eine besondere Bedeutung haben im Stadtwald die FFH-Gebiete.

Frage: Durch welche Maßnahmen wird man dieser besonderen Bedeutung gerecht? 

3.    Die Vorratsentwicklung nahm um 8 % zu.

Frage: Erfolgt diese Betrachtung ausschließlich unter dem Aspekt des Nutzungspotentional? Oder zieht man dabei auch die Möglichkeit einer wirkenden CO2-Senke in Betracht und fördert diese gezielt?

4.    Unser Forsteinrichtungswerk 2020 – 2029 sieht eine Fläche von 17,1 ha vor, auf welchen ein Kahlschlag erfolgen soll.

Frage: Gilt heute nicht das Gebot umzudenken, die Ökologie in den Vordergrund zu stellen, die Waldfunktion neu festzulegen, auf Kahlschläge zu verzichten und nur mit gezielter Einzelentnahme zu arbeiten und die Verjüngungsziele mit Blick auf die Klimaveränderung neu zu überdenken?

Wenn wir diesen Paradigmenwechsel vornehmen, muss doch das Forsteinrichtungswerk 2020 – 2029 geändert werden, da der Waldbesitzer seine Zielsetzung neu definiert. Eine betriebswirtschaftliche Analyse ist zu erstellen.

Frage: Gibt es betriebswirtschaftliche Erkenntnisse aus anderen Gemeinden?

6.    Der GR wird sich mit 2 Waldbegehungen sachkundig machen zum Thema „Waldrefugien“. Im Anschluss daran muss der GR entscheiden, ob wir Waldrefugien in unserem Wald wünschen und wenn ja, wieviel ha sollen ausgewiesen werden.

Frage: Diese Entscheidung müsste doch in das Forsteinrichtungswerk 2020 – 2029 aufgenommen werden? 


Fragen an die Verwaltung: 

1.    Für die Ausweisung der Habitatbaumgruppen erhält die Stadt Hemsbach Zuschussgelder vom Land.


Frage: Wurde dieses Geld durch die Verwaltung beantragt? Wo wird diese Zuweisung verbucht?

2.    Bei der Waldbegehung am 14.12.2019 (Beginn 14 Uhr) sah die Tagesordnung die Waldbegehung zur Erläuterung der geplanten Maßnahmen im Forstwirtschaftsjahr 2020 vor, sowie die dazu gehörigen ostenstellen des Verwaltungshaushaltes und des Vermögenshaushaltes. Die Tagesordnung wies nur die Erläuterungen zur Forsteinrichtung für die kommenden 10 Jahre aus. Die Besprechung dazu fand in der Kneipe statt. Das Forsteinrichtungswerk 2020 -2029, lag dem GR nicht vor. Dieses erhielt der GR erst im Frühjahr 2022. Ohne Vorlage des Forsteinrichtungsplanes mit entsprechender Beschlussvorlage kann der GR keinen Beschluss fassen.  


Frage: Wann erfolgt die Beratung und Beschlussfassung zum Forsteinrichtungswerk 2020 – 2029?

3.    GR-Sitzung am 31.01.2022 – Top 4: Forsthaushalt 2022 In der Beschlussvorlage schreibt die Verwaltung mit Blick auf den Klimawandel:“In diesem Zusammenhang muss auch die 10-Jahresplanung betrachtet und auf den Prüfstand gestellt werden“.


Frage: Wann befasst sich der GR mit diesem Forsteinrichtungswerk?

4.    Betrachtet man die Aufstellung „Erlöse nach Haushaltsstellen“, so fällt einen eine Zahl ins Auge, „innere Verrechnung“. 2020/ 2022 betrug der Betrag ca. 32/38 % der Gesamtsumme.


Frage: Was verbirgt sich hinter dieser Kostenstelle? Bitte detailliert aufschlüsseln.