Für uns als Gemeinderäte ist es wichtig, zu sehen, wie sich
die zukünftigen Projekte haushaltstechnisch darstellen. Deshalb benötigen wir,
dass der kommunale Haushalt über die üblichen drei Folgejahre hinaus dargestellt
wird.
In den nächsten 10 Jahren stehen Projekte an, welche
größtenteils kreditfinanziert werden müssen.
Diese Maßnahmen werden in den nächsten 10 Jahren kommen.
Deshalb benötigen sie eine Rechtsverpflichtung im Haushalt gemäß § 86 Abs. 4
GemO Verpflichtungsermächtigung. Nur dann unterliegen sie auch der kommunalen
Prüfung der Rechtsaufsicht.
Für uns als GR ist es wichtig eine dauernde Leistungsfähigkeit unseres Haushalts zu erreichen. Deshalb benötigen wir, dass diese geplanten Maßnahmen eine Verpflichtungsermächtigung im kommenden Haushalt erhalten.