Verpflichtungsermächtigung: Antrag zur Erstellung des Haushaltes 2027 und der Folgejahre

Für uns als Gemeinderäte ist es wichtig, zu sehen, wie sich die zukünftigen Projekte haushaltstechnisch darstellen. Deshalb benötigen wir, dass der kommunale Haushalt über die üblichen drei Folgejahre hinaus dargestellt wird.

 

In den nächsten 10 Jahren stehen Projekte an, welche größtenteils kreditfinanziert werden müssen.

  • Lehrerwohnhaus Goetheschule
  • Klimatisierung für die Grundschulen Goetheschule und Hebelschule
  • Sanierung Lehrschwimmbecken
  • Filtererneuerung Lehrschwimmbecken
  • PV- Strom vom Dach des Umkleidegebäudes selbst nutzen für Wasseraufbereitung und Wärmepumpe
  • Prüfung Standort Chloranlage. Ggf. Verlegung ins Schwimmbadgebäude
  • Sanierung der HMHalle
  • Neubau für das BIZ mit Gymnasium und Realschule / alternativ Sanierung BIZ
  • Sanierung Schillerschule Hauptgebäude
  • Behinderten gerechter Bahnhof

 

Diese Maßnahmen werden in den nächsten 10 Jahren kommen. Deshalb benötigen sie eine Rechtsverpflichtung im Haushalt gemäß § 86 Abs. 4 GemO Verpflichtungsermächtigung. Nur dann unterliegen sie auch der kommunalen Prüfung der Rechtsaufsicht.

Für uns als GR ist es wichtig eine dauernde Leistungsfähigkeit unseres Haushalts zu erreichen. Deshalb benötigen wir, dass diese geplanten Maßnahmen eine Verpflichtungsermächtigung im kommenden Haushalt erhalten.