Hemsbach benötigt eine aktuelle Einschätzung der  finanziellen Situation durch das Kommunalrechtsamt bei einem Schulneubau

Aktueller Stand 24. Mai 2026:

Das Kommunalrechtsamt ist der Auffassung, dass die verbale Information  bei der öffentlichen Veranstaltung im BIZ dazu ausreicht. Das reicht nach unserer Ansicht nicht aus, da hier persönliche Interpretationen  möglich sind. Daher haben wir uns mit einem Schreiben direkt an die Kommunalrechtsbehörde gewandt und fordern eine aktuelle schriftliche finanzielle Einschätzung der Behörde. 

Sollten wir eine solche dringend notwendige schriftliche Einschätzung nicht erhalten, so bleibt uns nur der Weg nach "oben". 

Link zum Schreiben vom 24. Mai 2026


Im Jahre 2018 hat der Schulverband das Landratsamt / Kommunalrechtsbehörde um eine Einschätzung gebeten in Bezug auf einen geplanten Schulneubau.

2018 sah die Finanzlage der Kommunen und die Baukosten noch anders aussahen als heute. Das Antwortschreiben zur finanziellen Bewertung / den Auswirkungen kam am 6.6.2018 und ist auf der Homepage des Schulverbandes einzusehen. 

Am 27.4.2026 haben wir BM Kirchner gebeten, die Kommunalrechtsbehörde um eine aktuelle Einschätzung der finanziellen Situation bei einem Schulneubau BIZ aktuell zu beurteilen.

Hierzu haben wir noch keine Rückmeldung bekommen.

Haushalt 2026:

In Anbetracht der aktuellen schwierigen Haushaltssituation, weißt die Kommunalrechtsamtes in ihrem Schreiben zum Haushalt 2026 explizit hin und empfiehlt eine Reihe von Maßnahmen zu Verbesserung der finanziellen Situation.

Bereits jetzt hat Hemsbach eine um fast 3 x so hohe pro Kopf Verschuldung im Vergleich zum Durchschnitt der städtischen Haushalte im Berichtsgebiet. 

Die Einschätzung der Kommunalrechtsbehörde beinhaltet dabei nicht eine eventuelle Kreditaufnahme für Renovierungen / Sanierungen respektive einen Neubau als Alternative für das BIZ. 

Zins, Tilgungen, Instandhaltungen und sonstige Aufwendungen hieraus würden die Haushaltssituation dahingehend verschärfen, dass in Hemsbach über Jahre hinweg nahezu keine sonstigen notwendigen Investitionen oder Freiwilligkeitsleistungen mehr geleistet werden können.

Aus diesem Grund haben wir eine aktuelle, schriftliche Einschätzung der Kommunalrechtsbehörde im Hinblick auf einen eventuellen Schulneubau für das BIZ angefordert.

Insbesondere ist dabei darzulegen:


  • Ob das Vorhaben, Neubau als Alternative zum Standort BIZ unter bestehenden und absehbaren finanziellen Rahmenbedingungen genehmigungsfähig ist.

  • Und unter welchen konkreten Auflagen oder Bedingungen eine Genehmigung erfolgen kann.