Nicht-Öffentlichkeit - rund um das Thema BIZ - aufheben

Aktueller Stand vom 24. Mai 2026

BK Kirchner sieht kein Recht, dass die von uns geforderten Unterlagen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. Dies würde auch die Kommunalrechtbehörde so sehen. Wir sind der Auffassung, dass es keinerlei Hinderungsgründe gibt, diese Unterlagen / Schriftstücke der Bevölkerung vorzuenthalten. 

Wir haben uns mit einem Schreiben an die Kommunalrechtsbehörde gewandt, siehe solle begründen, auf welcher Rechtgrundlage sie diese Aussage getätigt hat. 

Hier der Link zu unserem Schreiben:


Aktuelle Info zur Aufhebung der Nichtöffentlichkeit: 

Mit Antrag vom 2.5.2026 haben wir beantragt die Nichtöffentlichkeit für den Schriftverkehr BIZ und die dazu notwendigen Gutachten der Fachbüros und Behörden aufzuheben.

Am Montag 18.05.2026 wurden drei Unterlagen öffentlich auf die Homepage des Schulverbandes Nördliche Bergstraße gestellt.

Doch es fehlen noch folgende relevanten Schriftstücke:

  • 1.    Die Antragsstellung des Schulverbandes zur Aufgabe des Schulstandortes von Gymnasium und Realschule auf dem BIZ Gelände.
  • 2.    Die dazu eingereichten Gutachten und Schriftstücke von Behörden zur Begründung des Aufgabeantrages.
  • 3.    Das Genehmigungsschreiben des RP Ka zur Aufgabe des Schulstandortes von Gymnasium und Realschule auf dem BIZ Gelände.
  • 4.    Das vom Schulverband in Auftrag gegebene Prüfung an ein Fachbüro zur Feststellung, ob das BIZ saniert werden kann, welche Überprüfungen notwendig sind, um eine Sanierungsfähigkeit festzustellen und welche Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden. Das Ergebnis des Fachbüros war in einen der beiden Ordner abgelegt.

Wir haben heute, 20.05.26 die Verwaltung gebeten, diese Schriftstücke umgehend der Öffentlichkeit zugängig zu machen und auf der Homepage des Schulverbandes einzustellen. 

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Am 2.Mai haben wir den Antrag gestellt, die Nichtöffentlichkeit für den Schriftverkehr und die dazu notwendigen Gutachten der Fachbüros und Behörden, welche im Rahmen des Aufhebantrages und für einen eventuellen Neubau für das BIZ erstellt wurden, aufzuheben. Ebenso die Untersuchungsergebnisse der Gefahrengüter auf dem Gelände des BIZ.

Dazu gehört auch das Genehmigungsschreiben des RP zur Aufgabe des Schulstandortes von Gymnasium und Carl-Engler-Realschule auf dem jetzigen BIZ-Gelände. 

Die Gemeindeordnung § 35 Abs. 1 sagt, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern, muss die Angelegenheit nichtöffentlich sein.

Dies trifft beim Thema BIZ, Neubau oder Sanierung nicht zu. Außerdem ist dieses Thema von großem öffentlichen Interessen in der Bevölkerung.