Am 2.Mai haben wir den Antrag gestellt, die Nichtöffentlichkeit für den Schriftverkehr und die dazu notwendigen Gutachten der Fachbüros und Behörden, welche im Rahmen des Aufhebantrages und für einen eventuellen Neubau für das BIZ erstellt wurden, aufzuheben. Ebenso die Untersuchungsergebnisse der Gefahrengüter auf dem Gelände des BIZ.
Dazu gehört auch das Genehmigungsschreiben des RP zur Aufgabe des Schulstandortes von Gymnasium und Carl-Engler-Realschule auf dem jetzigen BIZ-Gelände.
Die Gemeindeordnung § 35 Abs. 1 sagt, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern, muss die Angelegenheit nichtöffentlich sein.
Dies trifft beim Thema BIZ, Neubau oder Sanierung nicht zu. Außerdem ist dieses Thema von großem öffentlichen Interessen in der Bevölkerung.