Fragen zum ÖKO-Konto der Stadt mit Antworten

Die Stadt Hemsbach besitzt ein ÖKO-Konto, dazu fehlen dem GR einige Informationen. Dies waren unsere Frage - rot eingefügt die Antwort der Stadt

1.     Welche Art von ÖKO Konto haben wir? (Baurechtliches oder naturschutzrechtliches)

bauplanungsrechtlich

2.     Worin unterscheiden sich diese ÖKO Konten?

×         Das bauplanungsrechtliche Ökokonto ist im Baugesetzbuch geregelt und bezieht sich auf vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für künftige Eingriffe durch die Bauleitplanung von Gemeinden. Es wird von den Städten und Gemeinden geführt.

×          Im naturschutzrechtlichen Ökokonto können vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Kompensation von später erfolgenden Eingriffen in den Naturhaushalt (zum Beispiel durch Verkehrswegebau, Abbauvorhaben, Baumaßnahmen im unbeplanten Außenbereich) angespart werden. Es wird bei den unteren Naturschutzbehörden geführt (Landratsämter und kreisfreie Städte).

×           https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/naturschutz/instrumente-des-naturschutzes/eingriffsregelung/oekokonto/

3.     Wer führt das ÖKO Konto?

siehe Nr. 2 

4.     Wie entstehen ÖKO Punkte? Werden dazu gezielt Projekte umgesetzt? Was muss dabei beachtet werden?

Es werden Projekte bewertet, die eine Aufwertung des Ist-Zustands vermuten lassen.

5.     Benötigt man dazu spezielle Planungsbüros?

Da die Verwaltung nicht über die nötige fachliche Expertise verfügt, ja.

6.     Wie werden die ÖKO Punkte ermittelt?

Der Ist-Zustand wird bewertet. Der Soll-Zustand („Aufwertung“) dem gegenüber gestellt. Die Differenz sind die einbuchbaren Ökopunkte.

7.     Welchen Wert stellt ein ÖKO Punkt dar?

Nach einer Google-Recherche liegt der Preis zwischen 0,50 €/je Punkt und 1,50 €/je Punkt. Dies kann variieren, je nach Vorhaben. Da wir aber nicht beabsichtigen zu handeln, ist das für uns nicht erheblich.

8.     Wie viele ÖKO Punkte besitzt unser Konto?

ca. 1.100.000 Ökopunkte

9.     Hat Hemsbach vor mit seinen ÖKO Punkten einen „Ablasshandel“ zu betreiben?

Nein. Das Konto steht für eigene Maßnahmen zur Verfügung („bauplanungsrechtliches Ökokonto“, siehe oben).

10.  Haben wir bereits unsere ÖKO Punkte als Ausgleich selbst genutzt? Bei welchen Projekten?

Ja, z.B. BPlan Nr. 70 „Kiefernweg“. Außerdem werden wir es benötigen beim Bebauungsplan „Neubau Bauhof“ sowie beim „FDT-Gelände“.