Hier der Link zu den Stellungsnahmen der Stadt und Parteien https://schulverband-nbb.de/buergerentscheid
Mit Email vom 28.08.26 schrieben wir an die Stadt:
am 4. 8. haben wir schriftlich Herrn XXX siehe E-Mail unten, die Freigabe unserer Stellungnahme (siehe PDF -Anhang ) in der städtischen Broschüre erteilt. Doch in der städtischen Broschüre / steht online auf der Homepage des Schulverbandes wurde die freigegebene Version „NICHT veröffentlicht“. Es wurde eine Stellungnahme veröffentlicht ohne alle grafischen Gestaltungselemente und ohne unser logo.Dies ist ein Verstoß gegen das Presserecht. Wir fordern Sie/Dich auf, die freigegebene Version online zu stellen.
Die Antwort der Verwaltung:
" der Text von Pro Hemsbach wurde wie freigegeben in die Infobroschüre (Printversion) übernommen. Gesetzlich sind wir bei einem Bürgerentscheid dazu verpflichtet, eine Broschüre (Printversion) mit den verschiedenen Stellungnahmen zu veröffentlichen. Dass wir diese Inhalte zusätzlich wortgleich auf die Homepage des Schulverbandes eingestellt haben, ist ein freiwilliger Service für die Bürgerinnen und Bürger und die Interessensparteien. Unser Ziel war es bestmöglich und transparent zu informieren. Das Presserecht greift in diesem Fall übrigens nicht. Sollte die Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme in der jetzigen Fassung auf der Homepage des Schulverbandes dennoch nicht von Ihnen gewünscht sein, lassen Sie es mich bitte kurz wissen. In diesem Fall werden wir den Beitrag von Pro Hemsbach umgehend löschen."
Unsere Reaktion an dien Bürgermeister:
"wir waren sehr verwundert, dass die Information von SPD, FWV und Grüne mit farblichen Akzenten, Parteilogos, Gestaltungselementen etc. von Dir online gestellt wurden. Und dass unsere farbliche Gestaltung, mit Gestaltungselementen und unserem Logo nicht so übernommen wurde, wie wir es eingereicht hatten. Du wirst mir sicher Recht geben, dass ein gestalteter Flyer sich abhebt von reiner Textinformation und eine andere Wirkung beim Leser erzeugt. Sicher ist es von Dir gewollt, dass die Parteien, welche für NEIN werben sich in Verwaltungsbroschüre abheben. Ich würde sagen – Versuch indirekter Einflussnahme. Auch frage ich mich, gibt es noch den Grundsatz der Gleichbehandlung in Hemsbach? Auch wenn hier das Presserecht nicht greift, laut Deiner Mitteilung, sind wir sehr enttäuscht über dieses Verhalten. Da Du anscheinend nicht gewillt bist, unseren Flyer wie eingereicht online zu stellen – müssen wir wohl dies so hinnehmen. "
Liebe Bürgerinnen und Bürger, wir machen das Handeln und den Schriftverkehr für Sie öffentlich. Urteilen Sie selbst.