Bei
diesem sehr sensiblen Gebiet – Nacherholungsgebiet – ist es wichtig die
geplante städtebauliche Veränderungen zusammen mit unserer Bürgerschaft zu
entwickeln und diese mit einzubeziehen.
Daher
sehen wir es für erforderlich an, einen 3-stufigen
Prozess einzuleiten:
Stufe 1:
Die
Bürger werden beteiligt, indem sie, ähnlich wie bei einem Workshop zu
unterschiedlichen Fragestellungen ihre Meinung einbringen können.
Themenblöcke
könnten sein:
· usw.
Stufe 2:
Die
Anregungen aus der Bürgerschaft werden sortiert, geclustert und fliesen in
einen städtebaulichen Entwurf /und ein Gesamtkonzept mit Seehotel und
bestehender Wohnbebauung ein. Hier ist der Stadtplaner gefragt. Das Konzept
wird der Bürgerschaft vorgestellt.
Diese
Ausarbeitung „Konzept“ mündet in einem Bebauungsplan, um im darauffolgenden
Vermarktungskonzept Verbindlichkeit zu schaffen.
Stufe 3:
Nun
sind Inverstoren gefragt, nach den Vorgaben des Bebauungsplanes der Stadt die
entsprechenden Lösungen anzubieten.
Oder,
die Stadt gründet einen kommunale Wohnbaugesellschaft und verkauft die neu geschaffenen Wohnungen.
Im Vorfeld soll die Stadt das Areal sichtbar einzäunen, z.B. mit rot-weißen- Absperrband, damit sich die Bürger ein Bild machen können, um welches Areal es sich handelt und groß der Abstand zur bestehenden Wohnbebauung ist.
Vorarbeit: Im Vorfeld soll die Stadt das Areal sichtbar einzäunen, z.B. mit rot-weißen- Absperrband, damit sich die Bürger ein Bild machen können, um welches Areal es sich handelt und groß der Abstand zur bestehenden Wohnbebauung ist.
PH Hat sich städtebaulich dazu Gedanken gemacht und diesbezüglich sich mit Fachleuten ausgetauscht und dabei erkannt, dass es wohl Alternativ-Konzepte gibt, die dem wertvollen Gelände / der Naherholung besser gerecht werden, als der vorgelegte Entwurf des Familienheims.
Ein Hinweis in eigener
Sache: Bereits am
01.03.21 haben wir den Antrag gestellt für die beiden Flächen
Uhlandschulgelände und Seewweg einen Ausschreibungsprozess mit kreativem
Wettbewerb zu vergeben. Dieser Antrag wurde nicht dem GR vorgelegt. Auch der
Antrag vom 26.03.2021 beim Uhlandschulgelände 15 – 20 % als „preisgedämpfter“
Wohnraum auszuweisen war nie Gegenstand im GR. bgs/md