und das Hauptorgan der Gemeinde. So steht es in der
Gemeindeordnung BW § 24. Sie legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde
fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der
Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist.
Diese Aufgabe nehmen wir sehr ernst und kümmern uns mit Engagement und Sachverstand um die Belange unserer Stadt und ihrer Bürger. Zu wichtigen Angelegenheiten stellen wir Anträge, welche dann im Gemeinderat behandelt werden müssen.
Die Bürger und Bürgerinnen entscheiden mit ihrer Wahl, wem sie ihr Vertrauen schenken, sich für ihre Anliegen im Gemeinderat einzusetzen.
Wir möchten Sie bitten – gehen Sie zur Wahl und schenken Sie unseren Kandidaten und Kandidatinnen Ihr Vertrauen.