Wir haben zu Beginn den zuständigen Sachbearbeiter / Bauamt gefragt, ob nach Streichung der 2 WE der alte Bebauungsplan weiterhin Rechtskraft hat. Dies bestätigten beide Sachbearbeiter.
Und
genau darin besteht das Problem!
Die Bebauungspläne von Waid I und II stammen vom Jahre 1968. Sind also 55 Jahre alt. Wenn wir nur die WE streichen, so wie es der Vorschlag der Verwaltung vorsah, dann greift die BauNVO aus dem Jahre 1968. Zu dieser Zeit hat niemand an Klimaschutz / Vermeidung von Versiegelung etc. gedacht.
Wie dann eine Nachverdichtung in diesem großen Wohngebiet aussehen kann, können wir derzeit beim Neubau in der Berliner Straße sehen. 4 WE und eine fast 100 % Versiegelung! Dies ist zulässig, da der Bebauungsplan aus 1961 stammt und die BauNVO von 1962 angewandt wird, obwohl der Bebauungsplan, Grünflächen im vorderen und hinteren Bereich vorsieht.
Und genau dies kann in dem Gebiet Waid I und II erfolgen, wenn die Eigentümer diese baurechtliche Möglichkeit nutzen.
Nach unserer Auffassung nach kann man hier nicht von einer zeitgemäßen Nachverdichtung sprechen und schon gar nicht von der notwendigen Berücksichtigung der Belangen des Klimaschutzes. Zudem stehen wir für ein gesundes und qualitatives Wohnumfeld im Einklang mit unserem Städtebild. Qualität und gesundes Wohnen – vor Quantität!