Dies sind die Gründe warum wir nicht der Änderung der Bebauungspläne Waid I und II zugestimmt haben.
Wir haben zu Beginn den zuständigen Sachbearbeiter / Bauamt gefragt, ob nach Streichung der 2 WE der alte Bebauungsplan weiterhin Rechtskraft hat. Dies bestätigten beide Sachbearbeiter. Und genau darin besteht das Problem! Die Bebauungspläne von Waid I und II stammen vom Jahre 1968. Sind also 55 Jahre alt. Wenn wir nur die WE streichen, so wie es der Vorschlag der Verwaltung...weiterlesen